Krankenfahrten (sitzend)
Bitte geben Sie bei Bestellung Ihrer Fahrt an, dass Sie eine Krankenfahrt wünschen und bei welcher Kasse Sie versichert sind.
In der Regel übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für einen Krankentransport unter folgenden Voraussetzungen:
Grundsätzlich muss der Krankentransport ärztlich verordnet sein, dazu erhalten Sie einen Beförderungsschein. Weiterhin sind Sie, wie bei Medikamenten, zu einer gesetzlichen Zuzahlung verpflichtet, sofern Sie nicht von der Zuzahlungspflicht befreit sind. Die Zuzahlung beträgt mindestens 5 €uro und höchstens 10 €uro pro Fahrt.
Bei Serienfahrten kann die Zuzahlungspflicht auf die erste und letzte Fahrt reduziert werden. Wenden Sie sich im Zweifelsfall bitte an Ihren behandelnden Arzt oder Ihre Krankenkasse.
Krankenfahrten werden von uns direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet, daher entstehen für Sie (außer der eventuellen Zuzahlung) keine weiteren Kosten.
Wir haben mit allen Kassen (außer mit der AOK) entsprechende Verträge.
Sollten Sie AOK Kunde sein, können wir Sie nicht transportieren; die AOK bietet für reine Taxiunternehmen leider keine Verträge an, die dem gesetzlich vorgeschriebenen Ordnungsrahmen entsprechen.
Es können keine Transporte durchgeführt werden, bei denen der Patient liegend oder in einem Rollstuhl sitzend befördert werden muss.
Dagegen können Gehhilfen (Rollator) oder faltbare Klapprollstühle beim Sitzendtransport mitgenommen und transportiert werden.